Hans-Georg Maaßens Corona-Äußerungen sind bedenklich, gewiss, aber sein Grundgesetzkommentar stammt aus dem Jahr 2009 und ist politisch unbedenklich, antwortet Andreas Rosenfelder heute in der
Welt auf die Forderung des
SZ-Kollegen Ronen Steinke, Maaßen die Plattform eines Grundgesetzkommentars im Verlag C.H. Beck zu entziehen (unser
Resümee). Steinke beziehe sich auf den Maaßen-Kollegen
Stefan Huster, der ein "Störgefühl" bekannte, neben Maaßen in dem Kommentar zu stehen. Aber Huster ist nicht irgendwer, so Rosenfelder: "Nicht nur, weil der Professor aus Bochum selbst dafür berüchtigt ist, Kritik auf Twitter mit Pöbeleien zu kontern - und etwa Journalisten, die über seine umstrittene Rolle als Vorsitzen der des Corona-Sachverständigenrats berichteten, als 'Heckenschützen' und 'die
wahren Totengräber einer freiheitlichen Demokratie' zu beschimpfen, zu schweigen vom Fake-NewsVorwurf, den Huster inflationär gegen für ihn unvorteilhafte Medienberichte erhebt."
In der
FAZ ist Patrick Bahners mit der Argumentation des Beck Verlags, der an seinem Autor Maaßen festhalten will, ganz und gar nicht einverstanden: "Sie sehen ihn als einen durch Doktorarbeit und Beamtentätigkeit
ausgewiesenen Fachmann, dessen Kommentierung kunstgerecht gearbeitet sei und nichts Verfassungswidriges enthalte. Maaßens politische Kommentatorentätigkeit in Medien des rechten Randes bewerten sie als Privatsache. Es entfällt jede Erwägung darüber, wie sich
der Stil von Maaßens öffentlichen Interventionen mit der Sachlichkeit verträgt, die man vom Juristen, vom Beamten und ganz besonders vom Verfasser juristischer Kommentarliteratur verlangt." Für Bahners ist Maaßen "der
Advokat des teuflischen Zweifels an der Verfassungsmäßigkeit der deutschen Staatsgewalt".