Essay

Von Vergütern und Vergüteten

Von Ilja Braun
05.10.2009. Aktualisiert: die Entscheidung des BGH ist gefallen. Überall streiten sich die Urheber mit den Verwerterindustrien - bei den Übersetzern wird dieser Streit nun morgen vor dem Bundesgerichtshof entschieden.
Aktualisierung vom 7. Oktober, 10 Uhr.

Soeben ging die Pressemeldung des BGH an die Öffentlichkeit.

Die Erfolgsbeteiligung für Übersetzer soll doch nicht mit ihrem Seitenhonorar verrechnet werden, sondern ist zusätzlich zu zahlen - allerdings bereits ab einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren. Sie beträgt 0,8 Prozent vom Nettoladenpreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 Prozent bei Taschenbüchern. An Lizenzerlösen und Nebenrechtsverwertungen sollen Übersetzer in Höhe von 50 Prozent des Nettoverlagserlöses beteiligt werden. Die Sätze bleiben hinter den Erwartungen der Übersetzer zurück, liegen jedoch oberhalb der derzeit branchenüblichen Beteiligungssätze.

"In grundsätzlicher Hinsicht können die Übersetzer zufrieden sein: Der BGH hat ihnen bestätigt, dass sie einen Anspruch auf eine Beteiligung am verkauften Exemplar haben, die zusätzlich zum Seitenhonorar zu zahlen ist und auch nicht mit diesem verrechnet wird", kommentiert Ilja Braun auf iRights.info.

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Eigentlich sollte es der große Showdown werden: das Fairness-Hearing am 7. Oktober, bei dem ein New Yorker Gericht über die Zukunft des umstrittenen Google Book Settlement hätte entscheiden sollen. Jetzt findet zwar eine Anhörung statt, aber die Parteien sind vorerst auf unbestimmte Zeit an den Verhandlungstisch zurückgekehrt.

Nach wie vor ein wichtiger Termin ist der 7. Oktober indes für die deutschen Literaturübersetzer. Der Bundesgerichtshof wird dann sein Urteil im Streit um eine "angemessene Vergütung" für literarische Übersetzungen verkünden. Und ähnlich wie bei Google ist auch bei den Übersetzern danach alles offen. Über das Einzelfallurteil hinaus soll sich nämlich der Übersetzerverband mit den Verlegern auf eine "gemeinsame Vergütungsregel" einigen, so der Wille des Gesetzgebers.

Übersetzer sind Freiberufler. Sie haben keinen Tarifvertrag, den sie kündigen könnten, sondern müssen ihre Verträge individuell aushandeln. Sie stehen dabei häufig großen Konzernen gegenüber, die die wirtschaftlichen Zielvorgaben ihrer Mutterkonzerne erfüllen müssen. So auch die Verlagsgruppe Random House, mit der sich die Literaturübersetzer derzeit vor Gericht streiten. Zu Random House gehören nicht nur Unterhaltungsliteraturverlage wie Goldmann oder Heyne, sondern auch literarische Flagschiffe wie Luchterhand oder Manesse, die längst keine Independents mehr sind. Die Verlagsgruppe ist unter dem Dach des weltweit operierenden Medienkonzerns Bertelsmann angesiedelt.

Gegenüber großen Konzernen als einzelner Freiberufler Honorare durchzusetzen, von denen man so leben könnte wie ähnlich qualifizierte Festangestellte von ihrem Gehalt, fällt nicht nur Literaturübersetzern schwer. Random House ist durchaus nicht knauseriger als andere. Aber der Markt ist umkämpft, die Konkurrenz ist groß. In Zeiten der Globalisierung gilt das zunehmend auch für die sogenannte Kultur- und Kreativwirtschaft. Vertragsfreiheit ist dann die Freiheit des Stärkeren, seine Bedingungen einseitig zu diktieren.

Sieben Jahre ist es her, dass die damals rot-grüne Bundesregierung dieses Problem erkannt und beschlossen hat, den Kreativen mit einem Gesetz den Rücken zu stärken. Der 2002 ins Urheberrecht eingefügte Paragraph 32 sollte ihnen eine "angemessene Vergütung" ihrer Arbeit sichern.

Dieses Gesetz hat seine Wirkung gänzlich verfehlt. In keiner der betroffenen Branchen ist es seither zur Aufstellung der vom Gesetzgeber geforderten "gemeinsamen Vergütungsregeln" gekommen - außer bei den literarischen Schriftstellern, die in ihrer Abmachung den status quo festschrieben haben. Im Filmbereich wurden die gemeinsamen Verhandlungen 2006 ausgesetzt, seither schieben Sender und Produktionsfirmen sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Die freien Journalisten sind mittlerweile dazu übergegangen, den Zeitungen einzelne Passagen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen, nachdem bei den eigentlichen Verhandlungen wenig bis nichts herausgekommen ist.

Auch die Literaturübersetzer haben ein paar Jahre verhandelt, bevor sie beim Bundesgerichtshof landeten. Als sie 2004 den Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf ein Schlichtungsverfahren festnageln wollten, erklärte dieser kurzerhand, er sei dafür nicht legitimiert. Eine Mediation unter Federführung des Bundesjustizministeriums scheiterte 2007. Als Random House ein Jahr später mit einem Angebot in letzter Minute dem BGH zuvorkommen wollte, fühlten die Übersetzer sich betrogen und tauschten kurzerhand den Vorstand ihres Verbands aus. Die Gewerkschaft ver.di, die in der Branche gern eine Art Mindestlohn durchgesetzt hätte, war davon auch nicht gerade begeistert.

Ob die Literaturübersetzer sich ins eigene Fleisch schnitten, als sie lieber auf ein letztinstanzliches Urteil warten wollten, statt einen aus ihrer Sicht unzureichenden Verhandlungskompromiss zu akzeptieren, wird sich zeigen. Es sind fünf Einzelfälle, zu denen das Gericht am 7. Oktober sein Urteil verkündet, und es geht dabei vor allem um die Erfolgsbeteiligung am verkauften Exemplar. 3% vom Nettoladenpreis eines jeden verkauften Buches hatten die Übersetzer ursprünglich als "angemessene Vergütung" verlangt - zusätzlich zum Seitenhonorar, das bei den verhandelten Fällen zwischen 13 und 17 Euro lag. Richter Joachim Bornkamm hat bei der Verhandlung im Juni zwar bereits durchblicken lassen, dass er diesem Ansinnen wohl nicht entsprechen wird - ihm schwebt anscheinend eher eine mit dem "Grundhonorar" verrechenbare Beteiligung vor. Allerdings wird sie durchaus höher liegen als die 0,5 Prozent, die Verlage derzeit oft anbieten. Sie wird ab dem ersten verkauften Exemplar zu zahlen sein, nicht erst ab Schwellen von 30.000 oder gar 150.000 Stück. Und sie wird nicht degressiv verlaufen, also nicht im oberen Bereich auf 0,125 Prozent abgesenkt werden, wie von den Verlagen im Laufe der Verhandlungen vorgeschlagen.

Hinterher werden trotzdem alle unzufrieden sein. Die Übersetzer, weil eine Erfolgsbeteiligung, die mit dem Grundhonorar verrechnet wird, im Grunde nur bei Bestsellern etwas bringt, und die sind selten. Die Verleger, weil gerade bei den teuer eingekauften Bestsellern ihre Kalkulationen nicht mehr aufgehen werden.

Ein Ende des Streits ist nicht absehbar. Kein Wunder, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels das Urhebervertragsrecht am liebsten wieder loswerden würde. Mit diesem Ansinnen spricht er nicht nur den Verlagen aus der Seele, sondern den Verwertern der Kreativbranche insgesamt. Ob Brigitte Zypries' Nachfolgerin im Justizministerium diesem Druck standhalten wird?


Ilja Braun

Ilja Braun ist Übersetzer und Journalist. Zuletzt erschien bei iRights.info seine Chronik der Urheberrechtsreformen seit 2000.